WAS IST IM FALLE DES TODES EINES ANGEHÖRIGEN ZU TUN
Ist der Todesfall zu Hause eingetreten und der Arzt benachrichtigt, oder wurde Ihnen die Todesnachricht von einem Alten- und Pflegeheim, bzw. einer Klinik mitgeteilt, rufen Sie uns an. Wir sind für Sie immer erreichbar, auch nachts, sonn- und feiertags.
Wir geben Ihnen entsprechend der jeweiligen Situation die ersten Informationen. Entsprechend Ihrer persönlichen Wünsche werden wir dann mit Ihnen in einem Beratungsgespräch den weiteren Ablauf besprechen. Wir sehen es als unsere selbstverständliche Aufgabe an, Ihre Vorstellungen so weit wie möglich zu verwirklichen.
In einem persönlichen Beratungsgespräch im Kreise Ihrer Familie oder Vertrauten, das bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen stattfinden kann, werden die Personalien des Verstorbenen zur Erledigung der unvermeidlichen Formalitäten aufgenommen und der Ablauf der Bestattung besprochen.
Hierbei sollten die zu Lebzeiten des Verstorbenen gemachten Äußerungen über die Bestattungsart berücksichtigt werden, d.h. Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Wir werden Sie über die verschiedenen Grabarten informieren. Im Einvernehmen mit Ihnen legen wir den Termin für die Trauerfeier bzw. Bestattung mit dem Friedhof und dem Pfarramt bzw. einem Trauerredner fest und benachrichtigen die jeweiligen Stellen schriftlich. Die Wahl des Sarges und der Ausstattung erfolgt anhand unseres Kataloges oder aber direkt in unserem Ausstellungsraum (der größte Ausstellungsraum für Särge in der Region).
Wir beraten Sie über die Aufbahrungsmöglichkeiten, bei der Auswahl des Blumenschmuckes, bei der musikalischen Gestaltung der Trauerfeier, der Todesanzeige und evtl. Trauerdrucksachen und werden das Gewünschte entsprechend veranlassen. Ferner besorgen wir die Sterbeurkunden, benachrichtigen den oder die Rentenversicherungsträger, informieren Versicherungen und fordern ggf. deren Leistungen an.
Bestattungen sind in allen Preislagen möglich, die Kosten einer Bestattung sind abhängig von Ihren Entscheidungen.
Selbstverständlich behandeln wir alle persönlichen Informationen vertraulich.
Bei ledigen Personen:
Geburts- bzw. Abstammungs-Urkunde, als Einzelblatt oder in einem Familien- oder Stammbuch.
Bei verheirateten Personen:
Geburts- bzw. Abstammungs-Urkunde, als Einzelblatt oder in einem Familien- oder Stammbuch, sowie die Heirats-Urkunde, als Einzelblatt oder im Familien- oder Stammbuch.
Bei verwitweten Personen:
Geburts- bzw. Abstammungs-Urkunde, als Einzelblatt oder in einem Familien- oder Stammbuch, die Heirats-Urkunde, als Einzelblatt oder im Familien- oder Stammbuch, sowie die Sterbe-Urkunde des verstorbenen Ehepartners. Falls der Tod des Ehepartners in einer danach ausgestellten Heirats-Urkunde mit eingetragen ist, ist die neue Heirats-Urkunde alleine ausreichend.
Bei geschiedenen Personen:
Geburts- bzw. Abstammungs-Urkunde, als Einzelblatt oder in einem Familien- oder Stammbuch, die Heirats-Urkunde, als Einzelblatt oder im Familien- oder Stammbuch, sowie das Scheidungs-Urteil. Falls die Scheidung des Ehepartners in einer danach ausgestellten Heirats-Urkunde mit eingetragen ist, ist die neue Heirats-Urkunde alleine ausreichend.
Bei Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben, sowie nicht deutscher Staatsangehörigkeit zusätzlich den Ausweis oder Reisepass.
Bei Aussiedlern zusätzlich den Registrierschein bzw. die Heimkehrerbescheinigung, den Vertriebenenausweis bzw. die Spätaussiedlerbescheinigung, soweit vorhanden eine Namenserklärung gem. § 94 BVFG und die Einbürgerungsurkunde.
Falls ein deutsches Familienbuch angelegt wurde, wird die beglaubigte Familienbuch-Ablichtung benötigt.
Bitte halten Sie jeweils die Originale bzw. wenn keine Originale vorhanden sind, beglaubigte Kopien bereit. Bei Urkunden die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, zusätzlich die Übersetzungen eines beeideten Übersetzers (nach ISO-Norm) oder eine internationale Urkunde.
Nach der Beurkundung erhalten Sie die überlassenen Dokumente zurück. Lediglich der Ausweis oder Reisepass kann ggf. einbehalten oder ungültig gemacht zurückgegeben werden.
Bei fehlenden Unterlagen sind wir gerne bereit, diese, soweit möglich, für Sie zu besorgen.
Für die Benachrichtigung von Rentenkassen, Versicherungen, Verbänden und sonstiger Einrichtungen benötigen wir die entsprechenden Versicherungsnummern, Versicherungsunterlagen oder entsprechende Hinweise (Schriftverkehr).
Eine Trauerfeier ist die Feier am Ende eines Lebens. In ihr wollen wir auf dieses Leben zurückblicken, uns erinnern, danken und Abschied nehmen. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, zum Gelingen dieser Feier beizutragen, die Bestattung und die damit zusammenhängenden Formalitäten in Ihrem Sinne zu regeln und wollen Ihnen bestmöglich Hilfe und Stütze in dieser Zeit und auch danach zu sein.