Vorsorge heißt, dass Sie selbst den Ablauf Ihrer eigenen Bestattung oder der Bestattung eines nahen Verwandten im Voraus bestimmen und regeln. Dies ermöglicht allein stehenden Personen ihre dereinstige Bestattung ohne die Mitwirkung von Angehörigen zu regeln oder bedeutet eine Entlastung der Angehörigen im Todesfall.
Hierbei wird der gewünschte Ablauf der Bestattung im Voraus besprochen, d.h. wir werden Sie über die verschiedenen Bestattungsarten beraten, wie der Ablauf der Bestattung erfolgen kann und mit Ihnen absprechen, was später im Todesfall über die eigentliche Bestattung hinaus alles durch uns geregelt werden soll (Rentenmitteilungen, Anschreiben an Versicherungen, usw.). In einem Vorsorgevertrag wird dies dann schriftlich festgehalten.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen seit dem 01.01.2004 kein Sterbegeld mehr. Ob private Rücklagen später zur Verfügung stehen, ist unter Umständen fraglich. Um die in der Vorsorge gewünschte Bestattung finanziell abzusichern und die Angehörigen nicht oder möglichst wenig damit zu belasten ist es wichtig, dass Sie auch hier vorsorgen.
Es besteht die Möglichkeit, über uns Geld bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zu hinterlegen, das vom Betrag den zukünftigen Bestattungskosten entspricht. Die Geldanlage kann aber auch in größeren Teilbeträgen auf die erforderliche Summe gebracht werden.
Wir informieren Sie darüber gerne ausführlich.
Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Gedanken an den eigenen Tod. Zu sehr lebt man im Hier und Jetzt. Und doch: Gerade wer mitten im Leben steht, wer das Schicksal in die eigenen Hände nimmt, wird sich früher oder später auch mit dem „Danach” beschäftigen. Immer mehr Menschen wollen ihren Abschied zu Lebzeiten selbst planen. Es ist eine beruhigende Erfahrung zu wissen, dass die letzten Dinge geregelt sind und Familie oder Freunde von vielen Formalitäten entlastet werden können.
Kosten einer Bestattung
Die Kosten einer Bestattung gliedern sich in verschiedene Bereiche, die wir Ihnen hiermit veranschaulichen wollen.
Gebühren von Friedhofsverwaltungen
Gebühren von Krematorien
Unsere Kosten
Versorgung und Überführung der oder des Verstorbenen einschließlich aller fachlichen und sachlichen Leistungen
Sonstige Kosten
Leichenschau- und Urkunden-Gebühr, Blumenschmuck, Todesanzeige, Trauerdrucksachen, Redner-Honorar,
musikalische Umrahmung, Danksagungsanzeige etc.
Private Kosten
Trauerkleidung, Trauerkaffee etc.
Selbstverständlich gibt es bei uns keinen Festpreis für eine Bestattung – zu unterschiedlich sind die Vorstellungen des Einzelnen über die Ausrichtung und den Umfang einer Bestattung, d.h. die Kosten ergeben sich nur aus den tatsächlich erbrachten Lieferungen und Leistungen.
Zögern Sie deshalb nicht, Ihre Vorstellungen, Wünsche oder Anregungen zur Bestattung offen anzusprechen. So können wir Ihnen die genauen Kosten nennen, die auf Sie zukommen werden.
Es ist in Ihrem wie in unserem Interesse, die Bestattung in einer angemessenen Form zu gestalten.
Sie erhalten unabhängig vom finanziellen Rahmen der Bestattung die volle Leistung unseres Unternehmens. Auch nach der Bestattung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um etwaige Fragen zu beantworten.
Bei ledigen Personen:
Geburts- bzw. Abstammungs-Urkunde, als Einzelblatt oder in einem Familien- oder Stammbuch.
Bei verheirateten Personen:
Geburts- bzw. Abstammungs-Urkunde, als Einzelblatt oder in einem Familien- oder Stammbuch, sowie die Heirats-Urkunde, als Einzelblatt oder im Familien- oder Stammbuch.
Bei verwitweten Personen:
Geburts- bzw. Abstammungs-Urkunde, als Einzelblatt oder in einem Familien- oder Stammbuch, die Heirats-Urkunde, als Einzelblatt oder im Familien- oder Stammbuch, sowie die Sterbe-Urkunde des verstorbenen Ehepartners. Falls der Tod des Ehepartners in einer danach ausgestellten Heirats-Urkunde mit eingetragen ist, ist die neue Heirats-Urkunde alleine ausreichend.
Bei geschiedenen Personen:
Geburts- bzw. Abstammungs-Urkunde, als Einzelblatt oder in einem Familien- oder Stammbuch, die Heirats-Urkunde, als Einzelblatt oder im Familien- oder Stammbuch, sowie das Scheidungs-Urteil. Falls die Scheidung des Ehepartners in einer danach ausgestellten Heirats-Urkunde mit eingetragen ist, ist die neue Heirats-Urkunde alleine ausreichend.
Bei Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben, sowie nicht deutscher Staatsangehörigkeit zusätzlich den Ausweis oder Reisepass.
Bei Aussiedlern zusätzlich den Registrierschein bzw. die Heimkehrerbescheinigung, den Vertriebenenausweis bzw. die Spätaussiedlerbescheinigung, soweit vorhanden eine Namenserklärung gem. § 94 BVFG und die Einbürgerungsurkunde.
Falls ein deutsches Familienbuch angelegt wurde, wird die beglaubigte Familienbuch-Ablichtung benötigt.
Bei fehlenden Unterlagen sind wir gerne bereit, diese, soweit möglich, für Sie zu besorgen.
Bitte bewahren Sie jeweils die Originale bzw. wenn keine Originale vorhanden sind, beglaubigte Kopien sicher aber gut auffindbar in einer Mappe oder Kassette auf. Bei Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, zusätzlich die Übersetzungen (nach ISO-Norm) eines beeideten Übersetzers.
Für die Benachrichtigung von Rentenkassen, Versicherungen, Verbänden und sonstiger Einrichtungen benötigen wir die entsprechenden Versicherungsnummern, Versicherungsunterlagen oder entsprechende Hinweise (Schriftverkehr). Bitte heften sie diese Papiere übersichtlich geordnet in einer Mappe oder Ordner ab.